KFZ Sachverständiger Braunschweig

 5.0 basierend auf 174 Bewertungen

KFZ Sachverständiger in Braunschweig für ein unabhängiges und fachgerechtes KFZ-Gutachten nach einem Verkehrsunfall. Wenn Sie den Unfall nicht verursacht haben, ist das Gutachten auch noch völlig kostenlos für Sie!

Rufen Sie einfach an – wir helfen schnell & unkompliziert direkt am Telefon!

Kostenloser Anruf

info@gutachter-bs.de

Zertifizierte KFZ
Gutachter Experten

Professionelle und erfahrene Sachverständige.

Von Versicherungen
anerkannt

Schnelle, unkomplizierte und stressfreie Schadenabwicklung.

Vollständig kostenloses
Gutachten

Gratis Gutachten, wenn Sie den Unfall nicht verursacht haben.

Detaillierter
Schadensbericht

Umfangreiche Analyse für eine reibungslose Schadensabwicklung.

Echte Unfallgutachten aus Braunschweig mit Schadensdokumentation

Was oberflächlich wie ein kleiner Schaden aussieht, entpuppt sich bei der professionellen Begutachtung oft als umfangreicher Reparaturfall. In unserer Galerie sehen Sie authentische Schadensfälle aus der täglichen Praxis – mit den tatsächlich durchgesetzten Entschädigungssummen.

  • Moderne Fahrzeugtechnik – komplexe Folgen: Selbst leichte Kollisionen können bei aktuellen Fahrzeugen kostspielige Kalibrierungen von Assistenzsystemen und Sensorik erfordern
  • Verborgene Strukturschäden: Chassis-Verformungen und beschädigte Sicherheitskomponenten werden erst bei fachkundiger Untersuchung erkannt
  • Merkantile Wertminderung: Bei Fahrzeugen jüngeren Datums sichern wir Ihren Anspruch auf Wertausgleich – oft im vierstelligen Bereich

Gutachterpraxis-Tipp: Unsicher, ob ein KFZ-Gutachten sinnvoll ist? Senden Sie uns einfach ein Foto per WhatsApp oder nutzen Sie unseren kostenlosen Schnellcheck!

Unfallgutachten in
Braunschweig:
Ihr Recht auf vollständige Entschädigung

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Sie gemäß §249 BGB Anspruch auf Wiederherstellung des Zustands vor dem Unfall. Als unabhängige Sachverständige dokumentieren wir:

  • Alle sichtbaren und verdeckten Fahrzeugschäden
  • Die exakten Reparaturkosten nach Herstellervorgaben
  • Den unfallbedingten Wertverlust (merkantile Wertminderung) Ihres Fahrzeugs
  • Rechtlich relevante Beweise für eventuelle Gerichtsverfahren

Wir übernehmen die gesamte Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung und setzen Ihre Ansprüche konsequent durch. Anders als versicherungsgesteuerte KFZ-Gutachter vertreten wir ausschließlich Ihre Interessen und erstellen Gutachten, die vor Gericht als Beweismittel vollständig anerkannt werden.

In diesen Situationen brauchen Sie einen KFZ-Gutachter

Ein Sachverständigengutachten ist in diesen Situationen besonders wichtig:

  • Bei unverschuldeten Unfällen zur vollständigen Schadensermittlung
  • Wenn die Versicherung Ansprüche kürzt: Ob bei Stundenverrechnungssätzen oder Lackierkosten – Wir kennen die üblichen Kürzungsversuche und sichern Ihre Rechte
  • Bei der Entscheidung zwischen Reparatur oder Auszahlung: Unser Gutachten verschafft Ihnen Klarheit über alle Optionen und deren finanzielle Auswirkungen
  • Der Schaden liegt im Grenzbereich zum wirtschaftlichen Totalschaden: Unsere Expertise hilft Ihnen, die wirtschaftlich beste Entscheidung zu treffen
  • Sie haben einen Unfallschaden an einem hochwertigen Fahrzeug: Hier sind die Wertminderungsansprüche besonders hoch und müssen professionell dokumentiert werden

Wichtig: Die Kosten für unser Gutachten trägt bei unverschuldeten Unfällen die gegnerische Versicherung.

Vorteile unserer Sachverständigengutachten

Als Ihr KFZ Gutachter in Braunschweig stehen wir für maximale Transparenz und Fairness. Mit unserer Expertise und jahrelanger Erfahrung sichern wir Ihre Ansprüche nach einem unverschuldeten Unfall.

Keine versteckten Interessen

Unabhängige Begutachtung – neutral und frei von Versicherungs-/Werkstatteinflüssen.

Unterstützung bei Streitfällen

Ihr Gutachten dient als rechtssicheres Beweisdokument, auch vor Gericht.

Herstellerkonforme Kalkulation

Wir berechnen Schäden strikt nach den Vorgaben und Richtlinien der Fahrzeughersteller.

Spezialisten für verdeckte Schäden

Wir decken auch schwer erkennbare Schäden auf, die langfristige Folgen haben könnten.

Maximale Entschädigung

Maximale Schadensermittlung gegen Versicherungskürzungen.

Netzwerk aus Anwälten & Werkstätten

Enge Zusammenarbeit mit Werkstätten und Anwälten spezialisiert für Verkehrsrecht.

Ablauf Ihres KFZ Gutachten in Braunschweig

Von der ersten Kontaktaufnahme bis zur erfolgreichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche sind wir an Ihrer Seite. Erfahren Sie hier, wie einfach und unkompliziert der gesamte Prozess mit uns abläuft – transparent und ohne versteckte Kosten.

Schritt 1: Erste Kontaktaufnahme

In einem ersten Gespräch klären wir die wichtigsten Fragen zu Ihrem Unfallschaden und geben Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung direkt am Telefon. Sie erhalten erste Handlungsempfehlungen und wir vereinbaren einen Termin für die Begutachtung.

Schritt 2: Begutachtung vor Ort

An unserem neuen Standort bieten wir mit mehreren Hebebühnen und Fachpersonal vor Ort eine professionelle Begutachtung. Durch die moderne Ausstattung ermöglichen wir schnelle, flexible Termine und eine präzise Dokumentation aller Schäden. Bei Bedarf sind wir auch gerne mobil für Sie im Einsatz. Ob in der Braunschweiger Weststadt, in Lehndorf, im östlichen Ringgebiet, in der Gartenstadt oder in Wolfsburg und Hildesheim – wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner.

Schritt 3: Erstellung des Guachtens

Wir erstellen Ihr Gutachten nach aktuellen Herstellervorgaben mit:

  • Vollständige Reparaturkosten ohne versteckte Folgekosten
  • Mögliche Wertminderungsansprüche bei neueren Fahrzeugen
  • Weitere Ansprüche wie Mietwagen oder Nutzungsausfall

Schritt 4: Durchsetzung Ihrer Rechte

Wir bleiben Ihr Ansprechpartner bis zur vollständigen Regulierung und unterstützen bei Rückfragen oder Kürzungsversuchen.

Sie hatten einen unverschuldeten Unfall und suchen nun einen KFZ Gutachter in Braunschweig? Rufen Sie uns kostenlos an und erhalten Sie direkt am Telefon eine erste Einschätzung sowie konkrete Handlungsempfehlungen für Ihren Fall!

Ihre Entscheidungshilfe

Reparatur ist sinnvoll, wenn:

  • Ihr Fahrzeug jünger als 5 Jahre ist
  • Sie einen Leasingvertrag haben
  • Der Wiederverkaufswert wichtig ist
  • Die Schäden die Verkehrssicherheit betreffen
  • Sie das Fahrzeug noch lange nutzen möchten

Auszahlung kann vorteilhaft sein bei:

  • Älteren Fahrzeugen mit geringem Restwert
  • Rein optischen Schäden
  • Geplanter baldiger Fahrzeugabgabe
  • Möglichkeit der günstigen Eigenreparatur
  • Wunsch nach schneller Abwicklung

Auszahlung oder Reparatur?
Sie entscheiden!

Als unabhängige KFZ Gutachter in Braunschweig klären wir Sie transparent auf: Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie das gesetzlich verbriefte Recht, frei zwischen Reparatur und Auszahlung zu wählen. Diese Entscheidung liegt allein bei Ihnen – ohne Wenn und Aber.

Wichtig zu wissen:

  • Ihre Entscheidungsfreiheit ist gesetzlich geschützt – Die Versicherung darf Ihnen nicht vorschreiben, ob Sie reparieren oder sich auszahlen lassen.
  • Sie müssen sich nicht rechtfertigen – Ihre Gründe für die Auszahlung gehen weder der Versicherung noch uns etwas an.
  • Die Auszahlung ist völlig legal – Viele sind verunsichert, aber die Auszahlung ist ein normaler und häufig gewählter Weg der Schadenregulierung.
  • Sie erhalten den vollen Betrag – Bei der Auszahlung steht Ihnen der komplette im Gutachten ermittelte Netto-Reparaturbetrag zu.

Praxis-Tipp aus unserer Gutachter-Erfahrung:
Lassen Sie sich von niemandem unter Druck setzen. Aussagen wie „Sie müssen reparieren“ sind falsch. Mit unserem Gutachten haben Sie alle Optionen – die Entscheidung treffen Sie ganz in Ruhe und nach Ihren Bedürfnissen.

Sie wollten Ihr Fahrzeug ohnehin verkaufen, haben eine günstigere Reparaturmöglichkeit oder brauchen das Geld gerade für etwas anderes? Kein Problem – Lassen Sie sich den Schaden auszahlen. Es ist Ihr gutes Recht und wir helfen Ihnen bei der vorteilhaftesten Regulierung Ihres Unfallschadens. Rufen Sie uns jetzt an und lassen Sie sich kostenlos direkt am Telefon über die beste Regulierung Ihres Schadens beraten!

Ihr Schaden in besten Händen

Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht auf ein unabhängiges Gutachten – die Kosten trägt die gegnerische Versicherung. Mit unserer Erfahrung als KFZ Gutachter in Braunschweig setzen wir Ihre Ansprüche durch: ob Reparatur oder Auszahlung, versteckte Schäden oder Wertminderung.

Häufig gestellte Fragen an einen  KFZ-Gutachter

Bei Haftpflichtschäden: Für Sie als Geschädigter 0€ – die Kosten (300-700€) trägt vollständig die gegnerische Versicherung gemäß § 249 BGB. Sie haben Anspruch auf ein unabhängiges Sachverständigengutachten ohne finanzielles Risiko.

Kosten anderer Gutachtenarten (selbst zu zahlen):

  • Kaskoschäden: Je nach Vereinbarung mit Ihrer Versicherung
  • Wertgutachten: ca. 150-250€
  • Oldtimergutachten: ca. 200-500€
  • Kaufberatung: ca. 150-200€
  • Leasingrückgabe: ca. 150-250€

Ein Gutachten lohnt sich bei Haftpflichtschäden ab etwa 1.000€ Schadenshöhe. Lassen Sie sich nicht von der Versicherung drängen, darauf zu verzichten.

Bei Haftpflichtschäden: Die gegnerische Versicherung bezahlt Ihren KFZ-Gutachter vollständig. Als Unfallgeschädigter haben Sie gesetzlichen Anspruch auf ein unabhängiges Gutachten ohne Eigenkosten (BGH-Urteil AZ: VI ZR 67/04).

Die Beauftragung erfolgt durch Sie, die Rechnung geht direkt an die Versicherung des Unfallverursachers. Sie müssen nicht in Vorleistung treten. Auch bei Teilschuld werden die Gutachterkosten entsprechend der Schuldfrage aufgeteilt.

Wichtig: Lassen Sie sich nicht von der gegnerischen Versicherung einschüchtern oder zu einem Verzicht auf ein unabhängiges Gutachten überreden. Die Rechtsprechung bestätigt klar Ihren Anspruch auf freie Gutachterwahl.

Ab ca. 1.000€ Unfallschaden ist ein KFZ-Sachverständiger empfehlenswert. Die Rechtsprechung erkennt bei dieser Schadenshöhe den Anspruch auf ein Unfallgutachten an. Bei geringfügigen Blechschäden unter 1.000€ reicht meist ein Kostenvoranschlag der Werkstatt.

Die Entscheidung für einen unabhängigen Kfz-Experten sollte jedoch nicht nur von der Schadenssumme abhängen: Bei komplexeren Fahrzeugbeschädigungen, möglichen Folgeschäden oder vermuteten verdeckten Defekten ist die Beauftragung eines Sachkundigen auch bei kleineren Schadenssummen sinnvoll.

Versicherungen versuchen oft, Geschädigte vom Einholen eines Gutachtens abzuhalten oder drängen auf ihre eigenen Prüfdienste. Als Unfallopfer haben Sie jedoch das gesetzlich verbriefte Recht auf freie Sachverständigenwahl bei relevanten Kollisionsschäden.

Tipp: Im Zweifelsfall lieber einen unabhängigen Fahrzeugsachverständigen konsultieren. Die Kosten trägt bei unverschuldeten Karosserieschäden vollständig die gegnerische Haftpflichtversicherung.

Ein Gutachten ist bei Haftpflichtschäden ab 1.000€ klar vorteilhafter als ein Kostenvoranschlag. Der Unfallgutachter dokumentiert neben Reparaturkosten auch Wertminderung, eventuelle Folgeschäden und versteckte Mängel, die ein Werkstattkostenvoranschlag nicht erfasst.

Wesentliche Vorteile des Sachverständigengutachtens:

  • Feststellung der Schadenshöhe durch unabhängige Expertise
  • Ermittlung möglicher Fahrzeugwertminderung (oft mehrere hundert Euro)
  • Lückenlose Dokumentation aller Beschädigungen mit Beweissicherung
  • Stärkere Verhandlungsposition gegenüber der Versicherung
  • Nachweis technischer Zusammenhänge zwischen Unfall und Schäden

Ein Kostenvoranschlag der Werkstatt berücksichtigt häufig nur die sichtbaren Reparaturkosten und übersieht verdeckte Schäden. Zudem haben Sie ohne Gutachten keinen Anspruch auf Wertminderung und Nutzungsausfall.
Da die gegnerische Versicherung bei unverschuldeten Unfällen die Kosten für das Schadensgutachten vollständig übernimmt, sollten Sie auf Ihr Recht auf freie Gutachterwahl bestehen.

Bei der Schadenskalkulation halten wir uns streng an die Richtlinien der jeweiligen Fahrzeughersteller – sei es Volkswagen, BMW, Mercedes-Benz oder andere Marken. Jede Reparatur wird auf Basis der offiziellen Herstellerdaten berechnet, um höchste Präzision zu garantieren.

Das bedeutet im Detail:

  • Herstellerspezifische Arbeitszeiten: Jede Marke (z. B. Audi, Ford, Opel) hat eigene Vorgaben für Reparaturprozesse. Diese fließen exakt in die Kalkulation ein.
  • OEM-Ersatzteile nach Herstellerstandard: Ob Originalteile von Bosch für BMW oder ZF-Komponenten für Mercedes – wir orientieren uns an den vom Hersteller freigegebenen Lieferanten und Preisen.
  • Zertifizierte Systeme: Wir nutzen anerkannte Kalkulationssoftware, die mit Herstellerdaten (z. B. von Toyota, Hyundai) synchronisiert ist.

Warum Herstellerrichtlinien entscheidend sind:

  • Garantiesicherheit: Reparaturen nach VW-, Renault- oder Volvo-Standards vermeiden Garantieverlust.
  • Werterhalt: Ein BMW oder Mercedes behält seinen Wert nur, wenn Reparaturen herstellerkonform dokumentiert sind.
  • Transparenz: Keine pauschalen Schätzungen – stattdessen klare Preise, die sich an den Vorgaben von Audi, Skoda & Co. orientieren.

Kurz: Unsere Kalkulation folgt den Regeln der Marke – nicht dem Zufall. So wissen Sie stets, was Sie erwartet – und dass Ihr Fahrzeug werkstattgerecht instand gesetzt wird.

(Hinweis: Abweichungen sind nur möglich, wenn Hersteller wie Porsche oder Kia Sonderregeln für bestimmte Schadensfälle vorsehen. Gern klären wir dies im Einzelfall.)

Wer unverschuldet an einem Unfall beteiligt ist, hat das Recht auf einen eigenen KFZ Sachverständigen und Anwalt. Die Kosten müssen von der gegnerischen Versicherung übernommen werden. Die Versicherung wird immer im eigenen Interesse handeln und versuchen, Ihnen einen eigenen Gutachter zu schicken, die Schadenssumme niedriger anzusetzen oder Ihre Unwissenheit auszunutzen.

Ihre Rechte nach einem unverschuldeten Unfall sind beispielsweise: Recht auf Mietwagen während der Ausfallzeit Ihres Fahrzeuges, Recht auf den Zustand als wenn der Schaden nicht eingetreten wäre nach §249 Absatz 1 BGB, Recht auf Auszahlung des merkantilen Minderwertes, Recht auf eigenen KFZ Sachverständiger aus Braunschweig & Anwalt, eine Aufwandspauschale und viele weitere Dinge.

Nehmen Sie keine Versprechen der gegnerischen Versicherung an. Rufen Sie uns stattdessen an. Wir beraten Sie völlig unabhängig und klären Sie über das gesamte Vorgehen auf: 0531 – 180 550 75.

Weitere nützliche Informationen finden Sie auf Stiftung Warentest über die Tricks der Versicherer hier.

Ein Bagatellschaden bezeichnet nach einem Verkehrsunfall eine leichte Beschädigung des Fahrzeuges. Dabei dürfen keine Personen verletzt oder der entstandene Schaden nicht über 700 Euro sein. Beispiele für einen Bagatellschaden sind leichte Blechschäden, Kratzer oder Beulen an der Karosserie des Fahrzeuges.

Falls es jedoch unklar ist, ob der entstandene Schaden mehr als 700 Euro beträgt, ist es sinnvoll uns als KFZ Sachverständiger in Braunschweig zu kontaktieren. Völlig kostenfrei und unverbindlich prüfen wir, ob ein vollwertiges Gutachten gerechtfertigt ist. Beachten Sie bitte bei der Entscheidung, dass es zu einem späteren Zeitpunkt schwierig ist, eine höhere Schadensumme geltend zu machen. Daher lassen sie sich vorher lieber kostenfrei beraten. Für ein Gutachten an Ihrem Fahrzeug fallen keine Kosten für Sie an, denn diese werden von der gegnerischen Versicherung übernommen, wenn Sie den Unfall nicht verursacht haben.

Wir als KFZ Sachverständige aus Braunschweig ermitteln bei einem Gutachten folgende Werte:

  • Reparaturkosten
  • Wiederbeschaffungswert
  • Restwert
  • Wertminderung
  • Reparaturdauer/Wiederbeschaffungsdauer
  • Nutzungsausfall
  • Schadenkalkulation inkl. Lichtbildanlage

Ja! Bei einem Haftpflichtschaden ist es Ihr gutes Recht sich einen KFZ Sachverständiger in Braunschweig völlig eigenständig auszusuchen. Die entstehenden Kosten werden von der gegnerischen Versicherung vollständig übernommen! Es ist Ihnen nicht nur erlaubt einen eigenen KFZ Gutachter Braunschweig zu wählen, Sie sollten dies auch unbedingt tun! Beachten Sie, dass ein unabhängiger Sachverständiger vollständig alle wichtigen Schadenswerte ermittelt und in Ihrem Auftrag das Beste für Sie erreichen möchte!