Verkehrsunfall in Gifhorn?

KFZ Sachverständiger Gifhorn

Haftpflichtschaden auf der Landstraße. Frau und Mann kommunizieren über das weitere Vorgehen

KFZ Sachverständiger Gifhorn

  • Schnelle Regulierung des Schadens vom KFZ Sachverständigen in Gifhorn

  • Partner aus Anwälten für Verkehrsrecht und Werkstätten

  • Gutachten völlig kostenlos, wenn Sie unverschuldet sind

24h Notfallnummer

So gehen Sie nach einem Unfall vor

Vorgehen nach einem Unfall

Auffahrunfall mit zwei Kraftfahrzeugen. Gutachter erstellt einen Schadenbericht und dokuemntiert mit Lichtbildern den Schaden

KFZ Gutachter in Gifhorn zu Ihrem Vorteil

KFZ Sachverständige in Gifhorn für ein unabhängiges und individuelles Schadengutachten Ihres Unfallfahrzeuges. Wenn Sie unverschuldet sind, ist das Gutachten auch noch völlig kostenlos für Sie, denn es wird von der gegnerischen Versicherung übernommen. Anders als Werkstätten ermitteln wir Ihnen außerdem den Wertverlust und helfen Ihnen in der Not auch rechtlich mit unseren Partneranwälten spezialisiert für Verkehrsrecht. Rufen Sie jetzt bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden an und informieren sich gratis über das beste weitere Vorgehen nach einem Unfall. Wir sind Ihre Ansprechpartner für die gesamte Region Gifhorn!

  • Ansprechpartner in Gifhorn

  • Völlig unabhängiges Gutachten

24h Notfallnummer

Sachverständiger Gifhorn erstellt einen Unfallbericht. Er ist am Heck eines Personenkraftwagen und betrachtet ein kaputtes Rücklicht. Hierbei handelt es sich um einen Kaskoschaden

Sie brauchen einen Gutachter in GF?

0531 – 180 550 75

Ihre Rechte nach einem Haftpflichtschaden

Ihre KFZ Sachverständigen in Gifhorn unterstützen Sie bei Haftpflicht- sowie Kaskoschäden durch kompetente und unabhängige Gutachten. Denn wir beschäftigen uns tagtäglich mit der objektiven und unabhängigen Begutachtung sowie Regulierung von Verkehrsschäden im Raum Gifhorn sowie Umgebung.

In Deutschland ist für jedes Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgegeben. Werden Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt, muss die gegnerische Versicherung nicht nur für die Kosten der Wiederherstellung Ihres Fahrzeuges aufkommen, sondern auch für weitere durch den Unfall entstandene Unkosten. Hierzu gehören neben eventuellen Kosten eines Leihfahrzeuges sowie eventuelles Schmerzensgeld selbstredend auch die Kosten des durch uns als KFZ Sachverständige Gifhorn erstellten Gutachtens. Die meisten Versicherungen möchten eigene Gutachter, die allerdings meist zugunsten der Versicherung die Schadenshöhe niedrig halten wollen, einsetzen. Um trotzdem zu Ihrem Recht zu kommen, sollten Sie bei einem Haftpflichtschaden eigene unabhängige KFZ Sachverständige in Gifhorn mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragen. Wir arbeiten u.a. mit KFZ Gutachter aus Hildesheim und KFZ Sachverständigen aus Helmstedt zusammen, um Ihnen überall in der Region ein Autogutachten anbieten zu können!

Zunächst steht Ihnen als Geschädigter selbstverständlich genauso wie dem Unfallverursacher selbst jederzeit das Recht zu, die Polizei zu diesem Unfall hinzuzufügen. Für Sie als Geschädigter regelt hier der § 249 Abs. 1 BGB, dass der Unfallverursacher Ihre anfallenden Kosten tragen muss. Als Geschädigter dürfen Sie bei einem Haftpflichtschaden generell einen eigenen Gutachter bestimmen und müssen nicht einen Sachverständigen der Versicherung wählen. Weiterhin haben Sie das Recht, sich bei Bedarf einen Leihwagen, der der Typklasse Ihres verunfallten Fahrzeuges entspricht, während der Dauer der Reparatur anzumieten. Sollten Sie dies nicht in Anspruch nehmen, können Sie hier entsprechende Kosten als Erstattung veranschlagen. Sollten Sie Verletzungen durch den Unfall erlitten haben, steht Ihnen als Geschädigter weiterhin Schmerzensgeld zu, welches der Gegner bzw. dessen Versicherung zu leisten hat. Letztlich haben Sie die Möglichkeit, statt der tatsächlichen Reparatur Ihres Fahrzeuges eine Auszahlung aufgrund des Gutachtens der KFZ Sachverständigen Gifhorn in Anspruch zu nehmen, wobei hier allerdings lediglich der Nettobetrag – somit ohne Mehrwertsteuer – an Sie gezahlt wird.

  • Gesamte Region Gifhorn

  • kostenlos, wenn unverschuldet
  • Ansprechpartner nach einem Unfall
  • Sofortige Hilfe
  • 365 Tage erreichbar

  • Fahrzeugbewertung

  • Haftpflicht- und Kaskoschäden

Vorfahrt genommen und Karosserie beschäft. Kein Personenschaden aber Frau verzweifelt
In einer Werkstatt untersucht ein KFZ Sachverständiger Gifhorn ein Fahrzeug und dokumentiert den Schaden für die Versicherung

24h Notfallnummer

Unabhängiges Gutachten

Sofortige Anfahrt zum Unfallort

Rufen Sie jetzt an!
0531 – 180 550 75

Kostenlos für Geschädigte

An 365 Tagen für Sie erreichbar

Verkehrsunfälle in DE

Mehr Autounfälle als gedacht!

Aus welchen Gründen KFZ Sachverständige in Gifhorn immer relevanter werden, zeigt die seitliche Grafik wohl deutlich. Unschwer ist zu erkennen, dass sich die Anzahl der Verkehrsunfälle seit 2012 um 300.000 von 2,4 Millionen auf 2,7 Millionen in 2019 erhöht hat. Dies liegt nicht allein an der steigenden Anzahl zugelassener KFZ-Fahrzeuge, sondern auch an der immer hektischer werdenden Zeit. Im Jahr 2020 wurden außerdem mehr durch Alkohol verursachte Unfälle registriert, als in den Jahren zuvor. Im Jahr 2019 verursachten ca. 870 PKW-Fahrer einen Verkehrsunfall mit Personenschaden, wobei der Alkoholwert zwischen 0,8 und 1,1 Promille lag1 (Statista). Die Unfälle, in denen Personen zu Schaden kamen, steigerten sich ebenfalls, wobei Unfälle mit reinem Sachschaden deutlich mehr zugenommen haben2 (Statista). Eine weitere Statistik3 (Statistisches Bundesamt) hat ergeben, dass aufgrund des Lockdown Mitte März 2020 die Zahl der PKW-Unfälle sank, bevor sie von April bis Juni 2020 wieder stieg. Auch die Zahl, bei der die Polizei den Unfallschaden aufgenommen hat, stieg von 2,4 Millionen im Jahr 2012 auf 2,68 Millionen im Jahre 20194 (Statistisches Bundesamt).

24h Notfallnummer

Wie Versicherungen Sie austricksen

Bedenken Sie stets, dass es sich um die gegnerische Versicherung handelt, die schlussendlich Ihre Schäden begleichen soll. Natürlich ist es in deren Interesse, die Schadenssumme kleiner anzusetzen, da sie Ihnen dadurch weniger auszahlen müssten. So kann nicht unbedingt immer von einem neutralen Gutachten die Rede sein, wenn die gegn. Versicherung versucht Ihnen einen eigenen Gutachter zu stellen. Demnach unsere klare Empfehlung, sich einen eigenständigen und unabhängigen KFZ Sachverständiger aus Gifhorn zu holen. Wir agieren vollständig unabhängig  und unterstützen Sie zur Not auch rechtlich (mit unseren Partneranwälten) und beraten Sie vollumfänglich über jegliches Vorgehen. Egal ob in Gifhorn, Sassenburg, Leiferde, Ribbesbüttel, Isenbüttel, Calberlah, Wasbüttel, Meine, Vordorf, Müden, Ummern, Wesendorf, Wahrenholz, Wittingen oder Dedelstorf – wir als KFZ Sachverständige sind in der gesamten Region Gifhorn für Sie da!

Fahrzeuge beschädigt auf der Autobahn. Eine PErson begutachtet den Reperaturbedarf

24h Notfallnummer

Häufig gestellte Fragen

Gerade bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall ist die Schadensbegutachtung durch einen unabhängigen Gutachter sinnvoll und notwendig. Die Kosten für einen Gutachter in Gifhorn muss hierfür die Versicherung des Unfallverursachers übernehmen. Wenn Sie unverschuldet sind, ist das Gutachten als kostenlos für Sie.

Ausnahme zu Vorgenanntem: Sollten Sie den Schaden selbst verursacht haben oder dieser weniger als 700 € betragen, zählt es zu den sog. Bagatellschäden. In diesem Falle müssten Sie die Kosten eines Gutachtens selbst zahlen.

Nicht selten passieren Unfälle aufgrund unklarer Verkehrslage, an einem fremden Ort oder weil die Verkehrsführung an bekannten Orten geändert wurde. Dann steht häufig die Frage, wer die Schuld trägt, nach einem Unfall zur Debatte. Wichtig ist dann, dass Sie dem Unfallgegner nicht übereilt sämtliche Schuld zuweisen, umgekehrt aber auf eventuell vom Gegner vorgebrachte Schuldzuweisungen nicht eingehen sollten.

Bei derart unklarer Schuldfrage ist die Einschaltung der Polizei dringend angeraten. Sollte auch für Polizei nicht klar der Verursacher feststehen, wird ein Unfallanalytiker hinzugezogen, welcher den Vorgang nachstellen soll.

Um eine unvoreingenommene und unabhängige Analyse des Unfallschadens sowie eine gutachterliche Sicherung der Beweise zu erhalten, sollten Sie uns, als KFZ Gutachter in Gifhorn umgehend nach dem Unfall anrufen. Bestenfalls können wir noch direkt am Unfallort eine Beweissicherung vornehmen. Bis zu unserem  Eintreffen sollten Sie nichts an Ihrem Fahrzeug verändern. Ist dies nicht möglich, kann selbstverständlich auch nachträglich ein Gutachten stattfinden.

Auch sollten Sie von überstürzten Absprachen hinsichtlich einer Schuldverantwortung Abstand nehmen. Solche Vereinbarungen bringen im Nachhinein oft nichts als Ärger. Kann der Schuldverantwortliche nicht eindeutig ermittelt werden, besteht die Möglichkeit, dass jedem Unfallgegner Teilschuld auferlegt wird.

Falls die Schuldfrage nicht abschließend geklärt werden kann, muss ein Schuldiger durch das Gericht ermittelt werden. Spätestens jetzt macht sich die Relevanz der Beweissicherung durch uns, als unabhängige KFZ Sachverständiger Gifhorn deutlich bemerkbar.

Wenn Sie uns umgehend nach dem Unfall kontaktieren, kann direkt der Schaden vor Ort begutachtet werden. Weiterhin besteht die Möglichkeit der Begutachtung bei Ihnen zu Hause oder in der Werkstatt. Denn: Eine Begutachtung Ihres Fahrzeuges findet dort statt, wo das Unfallfahrzeug steht. Um eventuelle Kosten für die Anfahrt brauchen Sie sich ebenfalls nicht zu sorgen, da die gegnerische Versicherung dies tragen muss, genauso wie die Kosten des KFZ Sachverständigen in Gifhorn. Da wir mit diversen Partnerwerkstätten Hand in Hand zusammenarbeiten, können wir direkt in Ihrer Nähe agieren.

Nach einem Unfall, gerade wenn er unverschuldet geschieht, kontaktieren Sie umgehend uns, als unabhängigen KFZ Gutachter Gifhorn, damit wir ein Schadengutachten erstellen können. Sie haben dann die Wahl, ob Ihr Fahrzeug direkt am Unfallort (was am Besten ist), bei Ihnen zu Hause oder in einer Werkstatt begutachtet werden soll.

Da gegebenenfalls noch Fragen zum Unfallhergang oder eventuelle Sonderausstattungen des Fahrzeuges offenstehen, ist Ihre Anwesenheit sinnvoll, allerdings keine Pflicht.

Wir ermitteln Ihnen folgende Werte:

  • Wiederbeschaffungswert
  • Reparaturkosten
  • Wertminderung/Werterhöhung
  • Restwert
  • Nutzungsausfall
  • Reparaturdauer/Wiederbeschaffungsdauer
  • Schadenkalkulation inkl. Lichtbildanlage

Wir übernehmen alle anstehenden Aufgaben. Angefangen mit dem Schadengutachten bis hin zur Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung, helfen wir Ihnen rund um. Wenn Sie Geschädigter bei einem Unfall sind, empfiehlt sich unsere Einschaltung als unabhängige KFZ Sachverständige in Gifhorn. Aufgrund unserer Netzwerkverbindungen arbeiten wir Hand in Hand mit Werkstätten und einen KFZ Gutachter Team zusammen.  Außerdem stehen uns die Rischmüller & Seide Rechtsanwaltskanzlei, spezialisiert für Verkehrsrecht aus Braunschweig, für rechtliche Fragen und für gerichtliche Vertretung bei. Somit brauchen Sie sich um nichts weiter zu kümmern – denn mit uns KFZ Sachverständige GF an Ihrer Seite haben Sie einen starken Partner.

Ja, unbedingt! Nach einem Unfall haben Sie das Recht, sich eigenständig einen Gutachter Ihrer Wahl zu suchen. Zwar versuchen die Versicherungen oftmals, ihren eigenen Gutachter ins Spiel zu bringen, was sich allerdings zu Ihrem Nachteil auswirken könnte. Deshalb sollte man generell von dem Recht, sich einen unabhängigen KFZ Gutachter selbst auszusuchen, Gebrauch machen.

Prinzipiell ist es möglich, sich den gutachterlich festgestellten Schaden auszahlen zu lassen. Allerdings erfolgt eine Auszahlung aufgrund des Gutachtens stets ohne die darin aufgeführte Mehrwertsteuer, da diese lediglich bei einer tatsächlichen Reparatur auch anfallen würde.

Hier kann man ganz klar sagen: Nein! Gerade als Geschädigter haben Sie das Recht, einen Gutachter Ihrer Wahl mit der Schadensbegutachtung zu beauftragen. Und auf dieses Recht sollten Sie auch bestehen. Denn ein Gutachter der gegnerischen Versicherung ist meist voreingenommen, da dieser versucht, für seine Versicherung und somit Ihre Gegenseite, mit allen gegebenen Mitteln Kosten zu sparen. Dass die gegnerische Versicherung so handelt, ist zwar die Regel, sollte aber von Ihnen strikt abgelehnt und ein eigener Gutachter beauftragt werden.